Für klare Verhältnisse bei der Entwässerung sorgt der Gesetzgeber durch die zwingende “Aufsplittung” der Kosten für die Ableitung von “Schmutzwasser” und “Niederschlagswasser”. Dadurch wird Transparenz geschaffen und jeder zahlt nur diejenigen Gebühren, deren Leistung er auch in Anspruch nimmt.
“Schmutzwasser” – auch genannt “Abwasser” – ist unser Trinkwasser, welches Gebäude und Anlagen wieder über die Kanalisation verlässt. Dieses wird der Kläranlage zugeführt, bevor es wieder in Gewässer eingeleitet werden kann.
“Niederschlagswasser” ist Regenwasser, welches über eigene Kanäle, Leitungen oder Gräben letztlich in Bäche oder Seen geleitet wird.
Nun gibt es noch “Fremdwasser”. Das ist Niederschlagswasser, welches – wie auch immer – ins Schmutzwassersystem gelangt und bei starken Regenfällen die Kläranlage überlastet. Fremdwasser muss minimiert werden. Es wird viele Jahre dauern, bis alle Einleitungsstellen erkannt werden und nach Möglichkeit umgebaut worden sind.
Diese Aufgabe hat der Abwasserverband Starnberger See übernommen. Berg hat – wie alle anderen Seeufergemeinden auch – sein Entwässerungssystem an den Verband übergeben. Dieser beginnt nun mit der Erfassung an allen Grundstücken, die an ein Kanalnetz grenzen. Es muss festgestellt werden, ob Niederschlagswasser vom Grundstück in den Schmutzwasserkanal gelangt.
Bei einer Informationsveranstaltung für die Bürger aus Berg und Münsing wurden viele Fragen gestellt, die jeweils nur individuell gelöst werden können:
Beispiel: “Von meinem Garagenvorplatz fließt Regenwasser auf die Straße. Muss ich dafür zahlen”? Antwort: wenn die Straße ans Kanalnetznetz angeschlossen ist: JA. Wenn nicht: NEIN, denn das Wasser gelangt wieder über angrenzende Wiesen ins Grundwasser.
Viele Fragen können nicht so einfach geklärt werden, wenn z.B. Regenwasser vom Nachbargrundstück einfließt, oder wenn Trinkwasser zum Gartengießen verwendet wird. Dieses gelangt schließlich nicht in den Schmutzwasserkanal.
Der Abwasserverband hat eine komplexe Aufgabe zu lösen. Ziel ist, dass die Kläranlage auch bei Starkregen nicht überlastet wird und dass jeder Gemeidebürger erkennen kann, wofür er Gebühren bezahlt.
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