Jährlich wird im Landkreis Starnberg der Energiepreis vergeben. Dabei sollen Personen/Körperschaften bedacht werden, die sich um die Energiewende besonders verdient gemacht und deren Projekte Vorbildcharakter haben. Die Gemeinde Berg wird mit ihren vier Windenergieanlagen, die im Spätherbst einspeisen werden, und womit jährlich ca. 13.000 t CO2 vermieden werden, die Energiewende im Landkreis ein großes Stück voranbringen.
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Sehr geehrte Frau Fuchsenberger,
mit einigem Interesse habe ich gelesen, dass die Gemeinde Berg für den Energiepreis 2015 vorgeschlagen wurde. Dabei stellen sich mir einige Fragen und ich habe die Hoffnung, dass Sie diese vielleicht beantworten können, das Sie als Mitglied des Ausschuss für Klima, Umweltschutz und Mobilität, ja an der letztendlichen Entscheidung für die Preisvergabe beteiligt sein werden. Laut Teilnahmebdingungen http://www.lk-starnberg.de/media/custom/613_9523_1.PDF?1433924692
– muss das Projekt realisiert sein
bis zum Einsendeschluss 01.10.15 ist lediglich ein Windrad errichtet, der Windpark ist nicht funktionsfähig und speist nicht ein. Gilt das als bereits realisiert?
– die Projektergebnisse müssen überprüfbar sein und für mindestens ein Jahr vorliegen
Welche Ergebnisse könnten hier vorgewiesen und belegt werden. Der Windpark ist ja noch nicht in Betrieb? Gelten hier Prognosen eines Gutachten als überprüfbares Ergebnis?
– die Projekte müssen übertragbar sein
Auf welche Standorte im Landkreis Starnberg ist der Windpark übertragbar?
Die Bewerbung 2015 ist meines Erachtens hoffnungslos verfrüht, da Sie auf “Wunschdenken” und “Wahrscheinlichkeiten” beruht. Sie erscheint mir 2017 realistischer, da sie dann evtl. mit tatsächlichen Zahlen und Werten belegt werden kann. Wie sehen Sie das? Wie kann es unter oben definierten Teilnahmebedinungen zu einer zulässigen Bewerbung einer Baustelle kommen? Nichts anderes ist es zum Zeitpunkt 01.10.2015.
Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf Transparenz und Aufklärung
Onkel Max
Lieber “Onkel Max”,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bewerbungsfrist für den Energiepreis des Landkreises endet am 1. Oktober 2015. Eine Jury aus Vertretern aller Kreistagsfraktionen und Fachleuten wird in den nächsten Wochen prüfen, ob die eingegangenen Bewerbungen die Voraussetzungen für den Energiepreis erfüllen.Die Entscheidung der Jury wird zu Beginn des Jahres 2016 bekanntgegeben.
Beste Grüße
Sissi Fuchsenberger
“Die Gemeinde Berg wird mit ihren vier Windenergieanlagen, die im Spätherbst einspeisen werden, und womit jährlich ca. 13000 CO2 vermieden werden kann, ….”
13.000 was sollen damit vermieden werden? Tonnen? Kilogramm?
Egal, was es sein soll, diese 13.000 irgendwas werden bestimmt nicht vermieden, weil zur Grundversorgungssicherstellung auch weiterhin Kohlekraftwerke ungeheure Mengen Dreck in die Luft blasen werden!
Aber Hauptsache, man tut so, als ob man damit die Umwelt schützen würde.
Die ganze Windenergieshow ist nur ein einziges Schmierentheater!
Sehr geehrter Herr Augenstein,
danke für den Hinweis – das Versehen wurde korrigiert.