Auch in der Gemeinde Berg wird ab 2022 eine Zweitwohnungssteuer von 20% auf die Jahresnettokaltmiete erhoben. Die Bescheide wurden bereits an die ca. 760 Betroffenen mit allen Erläuterungen verschickt. Oft handelt es sich dabei um erwachsene Kinder, die weggezogen sind und in ihrer neuen Heimat nun den Erstwohnsitz haben, den Zweitwohnsitz bei den Eltern aber nicht abgemeldet haben (was sie im Zuge der Steuererhebung jetzt tun werden). Auch ist damit zu rechnen, dass Leute nun ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde anmelden, um der Zweitwohnungssteuer zu entgehen. Auch davon profitiert die Gemeinde. Für jeden Einwohner, der mit seinem Erstwohnsitz in einer Gemeinde gemeldet ist, erhält die Kommune einen Steuerausgleich vom Bund, nimmt also Geld ein. Insgesamt rechnet die Gemeinde Berg daher mit einer zusätzlichen Einnahme, obwohl es auch eine Reihe von Steuerbefreiungen gibt. Durch die Zweitwohnungssteuer beteiligen sich nun auch diejenigen Bürger:innen an den gemeindlichen Infrastrukturmaßnahmen, die ihren Erstwohnsitz nicht in der Gemeinde haben, durch ihren Aufenthalt in Berg die kommunalen Einrichtungen aber nutzen. Die Berger SPD begrüßt die Entscheidung der Verwaltung und des Gemeinderates sehr, kommen doch die Mehreinnahmen allen Einwohnern zu gute. Die Satzung zur Zweitwohnungssteuer ist auf www.gemeinde-berg.de veröffentlicht.

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