Die SPD hat die diesjährige Stadtradeln-Aktion gut genutzt. Mit über 5.000 geradelten Kilometern belegte das SPD-Team den 2. Platz unter 15 teilnehmenden Mannschaften. Zusätzlich hat das Team das Radwegenetz in der Gemeinde unter die Lupe genommen. Ergebnis ist eine 60-seitige Dokumentation mit dem Titel „Radwege-Check für die Gemeinde Berg“, die jetzt vorliegt und breit verteilt werden soll. Bei der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause, am 4. August, wird sie allen Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt. Die komplette Dokumentation finden Sie hier: [Radwegecheck | PDF | 6 MB]
Der Radwege-Check umfasst 24 Punkte. 17 davon waren schon Teil des „Alltagsradroutennetzes für den Landkreis Starnberg“ – ein Plan, der 2016 im Auftrag des Landratsamtes erarbeitet und vom Kreistag förmlich beschlossen wurde. Aber bis auf einige kleinere Maßnahmen ist kaum etwas aus dem damaligen Forderungskatalog aufgegriffen und realisiert worden. Also „Ran ans ALLRAN!“ fordern wir ( ALLRAN steht für das sperrige Wort „Alltagsradroutennetz“).
Die schlechte Nachricht: Das Radwegenetz im Berger Gemeindegebiet weist erhebliche Mängel und Schwachpunkte auf. Die gute Nachricht: Eine merkliche Verbesserung ist mit relativ geringem Aufwand möglich.
Untersucht werden vor allem die zwei Hauptrouten entlang den Staatsstraßen ST 2070 und ST 2065: die von Percha/Kempfenhausen nach Allmannshausen/Münsing (Route 1) und die von Berg nach Höhenrain/Dorfen (Route 2). Die größten Mängel und Schwachpunkte gibt es bei Route 2, weil in den Ortsdurchfahrten von Aufkirchen, Aufhausen und Höhenrain Radwege teils gar nicht und teils nur als zu schmale Geh- und Radwege existieren, verbunden mit zu häufig erforderlichen Fahrbahnquerungen für die Radler. Für Teile dieser Strecke hat der ALLRAN-Plan als Lösung vorgesehen, Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn einzuführen.
Vom Ortsanfang Aufkirchen bis zum Ortsende Höhenrain sollen dort wo es zulässig ist, nämlich innerhalb der Ortschaften, in dieser Fahrtrichtung Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet werden. Für Radfahrer ist die Benutzung verpflichtend, für Kraftfahrzeuge gilt auf den Schutzstreifen Halteverbot. Radfahrer in der Gegenrichtung können weiterhin die schmalen Geh- und Radwege, soweit sie bestehen, benutzen. Dies ist ein Beispiel für eine Verbesserung, die rasch zu verwirklichen ist und wenig Geld kostet.
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